Die korrekte Bezeichnung der Pendlerpauschale ist Entfernungspauschale. Mit ihr werden Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte abgerechnet. Werbung Die Pendlerpauschale gehört zu den Werbungskosten, wird in der Steuererklärung geltend gemacht und kann grundsätzlich von allen Pendlern in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, wie sie zum Arbeitsplatz kommen. Sie können die Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem [...]
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